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Ja, eine Split-Klimaanlage mit Heizfunktion kann heizen. Sie arbeitet dann als Luft-Luft-Wärmepumpe und holt Wärme aus der Außenluft in den Raum. Gut geeignet ist sie für einzelne Räume, die Übergangszeit und gut gedämmte Häuser; Warmwasser bereitet sie nicht. Gefördert wird sie nur als Heizung über die KfW, nicht als reines Kühlgerät.

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  • Heizen: Ja. Im Heizbetrieb läuft der Kältekreis umgekehrt: Das Gerät entzieht der Außenluft Wärme und gibt sie im Raum ab.
  • Effizienz: Moderne Luft-Luft-Wärmepumpen erreichen in der Praxis eine Jahresarbeitszahl von 3 bis 4, laut Verbraucherzentrale. Aus 1 kWh Strom werden also etwa 3 bis 4 kWh Wärme. Ein Elektroheizer schafft 1 kWh.
  • Grenzen: kein Warmwasser, Luftzug und Geräusche möglich, sinnvoll vor allem in gut gedämmten Räumen.
  • Kosten: Geräte 3.000 bis 6.000 €, Einbau 2.000 bis 4.000 € (Verbraucherzentrale).
  • Förderung: nur als Wärmeerzeuger nach den Bedingungen der KfW-Heizungsförderung, nicht für reine Kühlung.
  • Kältemittel: Ab 01.01.2029 dürfen neue Luft-Luft-Split-Geräte bis 12 kW mit einem Kältemittel-GWP von 150 oder mehr nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Stand: 07.10.2026.

Die Luft-Luft-Wärmepumpe ist ursprünglich ein Klimagerät: Sie nimmt im Raum Wärme auf und gibt sie über das Außengerät nach draußen ab. Schaltet man den Prozess um, entzieht sie der Außenluft Wärme und erwärmt damit die Raumluft. So beschreibt es die Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Die Wärme kommt ohne Heizkörper und ohne Wasserleitungen direkt als warme Luft aus dem Innengerät. An einem Außengerät hängen ein Innengerät (Single-Split) oder mehrere (Multi-Split).

Wie viel Strom das braucht, rechnet die Verbraucherzentrale an einem Beispiel vor: Bei einer Jahresarbeitszahl von 3,5 und 10.000 kWh Heizbedarf im Jahr braucht die Anlage etwa 2.857 kWh Strom. Ihr Wert hängt von Raum, Dämmung, Außentemperatur und Nutzung ab. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Geräte mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5 und möglichst niedrigen Schallwerten.

  • Einzelne Räume

    Etwa ein ausgebautes Dachgeschoss oder ein Arbeitszimmer, das die Zentralheizung schlecht erreicht.

  • Übergangszeit

    Im Frühjahr und Herbst heizen Sie einzelne Räume, ohne die ganze Heizung hochzufahren.

  • Gut gedämmte Räume

    Die Verbraucherzentrale rät, Luft-Luft-Wärmepumpen nur in gut gedämmten Gebäuden einzusetzen. Dann reicht ein kleineres Gerät.

  • Ersatz für Etagen- oder Nachtspeicherheizung

    Beim Tausch einer Gas-Etagenheizung oder von Nachtspeicheröfen nennt die Verbraucherzentrale sie als mögliche Option.

  • Ergänzung zur bestehenden Heizung

    Die KfW zählt auch Split-Klimaanlagen, die zu einer bestehenden Heizung nachgerüstet werden, zu den Luft-Luft-Wärmepumpen.

  • Nicht für Warmwasser

    Warmwasser bereitet eine Luft-Luft-Wärmepumpe nicht. Dafür brauchen Sie eine eigene Lösung.

Beide Geräte nutzen die Außenluft. Der Unterschied liegt darin, wie die Wärme ins Haus kommt.

Luft-Luft oder Luft-Wasser?
Klimaanlage mit Heizfunktion (Luft-Luft)Luft-Wasser-Wärmepumpe
Wärmeverteilungwarme Luft direkt aus den InnengerätenHeizwasser über Heizkörper oder Fußbodenheizung
Warmwassernicht möglich, separate Lösung nötigüber einen Warmwasserspeicher möglich
Kühlen im Sommerja, dafür ist das Gerät gebautnur mit dafür geeigneten Geräten und Heizflächen
KfW-Heizungsförderungnur als Wärmeerzeuger, unter Bedingungen (siehe unten)ja, unter den Bedingungen des Merkblatts 458

Luft-Luft: Verbraucherzentrale Energieberatung, Luft-Luft-Wärmepumpen (Stand 10.03.2026). Förderung: KfW/BAFA Technische FAQ BEG EM, Nr. 8.21 und KfW-Merkblatt 458. Welche Wärmepumpe zu Ihrem Haus passt, lesen Sie auf unserer Seite Wärmepumpe.

Die KfW und das BAFA zählen Luft-Luft-Wärmepumpen zu den „Anlagen zur Wärmeerzeugung“, sofern sie der Beheizung von Gebäuden dienen – ausdrücklich auch Split-Klimaanlagen mit Heizfunktion (Technische FAQ BEG EM, Nr. 8.21, Version 7.0). Eine Anlage, die nur kühlt, wird nicht gefördert. Die Bedingungen:

  • 65 % erneuerbare Wärme im sanierten Versorgungsbereich. Arbeitet die Anlage neben einer anderen Heizung, gilt das als erfüllt, wenn die Wärmepumpe bei parallelem Betrieb mindestens 30 % und bei alternativem Betrieb mindestens 40 % der Heizleistung oder der Heizlast abdeckt.
  • Bis 12 kW Heizleistung: Das Außengerät steht im Wärmeerzeugerportal des BAFA, und die Kombination aus Außen- und Innengerät erreicht die Effizienzklasse A++ oder A+++ (mittlere Klimazone) auf dem Energielabel.
  • Über 12 kW: Herstellerdatenblatt mit einem Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von mindestens 150 %.
  • Nachweis: Statt des hydraulischen Abgleichs wird die Einregulierung der Luftvolumenströme nachgewiesen (KfW-Merkblatt 458).
  • Reihenfolge: Antrag vor Beginn des Vorhabens.

Sind die Bedingungen erfüllt, gelten die Sätze der KfW-Heizungsförderung: bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, in Einzelfällen bis zu 80 % (Merkblatt 458, Stand 09/2026). Mehr auf unserer Seite Förderung.

Zum Stand: Die Technische FAQ in Version 7.0 gilt seit 01.06.2026, also vor der Förderreform vom 21.07.2026. Laut KfW gilt jeweils die Fassung, die bei Antragstellung aktuell ist. Wir prüfen die Bedingungen deshalb vor jedem Antrag neu. Förderung vorbehaltlich Bewilligung, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 verbietet in Anhang IV schrittweise das Inverkehrbringen neuer Geräte mit fluorierten Kältemitteln:

  • ab 01.01.2029: Luft-Luft-Splitsysteme bis 12 kW mit einem Treibhauspotenzial (GWP) von 150 oder mehr, außer wenn Sicherheitsnormen am Standort das erfordern (Nr. 9 c).
  • ab 01.01.2035: alle Splitsysteme bis 12 kW mit fluorierten Treibhausgasen, mit derselben Ausnahme (Nr. 9 d).
  • schon ab 01.01.2027: steckerfertige Raumklimageräte und Monoblock-Geräte bis 12 kW mit GWP 150 oder mehr (Nr. 8 b).

Das häufig verwendete Kältemittel R32 (Difluormethan) hat laut Anhang I der Verordnung ein GWP von 675. Die Verbote betreffen den Verkauf neuer Geräte. Wer heute ein Gerät kauft, sollte trotzdem wissen, welches Kältemittel darin steckt.

Weil die Geräte Kältemittel enthalten, dürfen nur Fachleute sie installieren. Darauf weist auch die Verbraucherzentrale hin.

Spannen der Verbraucherzentrale für Luft-Luft-Wärmepumpen. Eine Raumzahl nennt die Quelle nicht.

GeräteHöherwertige Systeme, etwa besonders leise, können teurer sein.
3.000–6.000 €
Einbau durch einen FachbetriebInnen- und Außengeräte, Leitungen, Anpassungen an der Gebäudehülle.
2.000–4.000 €
Gesamtzuzüglich Stromkosten im Betrieb
5.000–10.000 €
WartungFilter reinigen, Kältemittelleitungen und Elektrik prüfen.
100–300 € im Jahr

Quelle: Verbraucherzentrale Energieberatung, Luft-Luft-Wärmepumpen, abgerufen am 07.10.2026. Die Spannen sind eine Orientierung und kein Angebot. Ihren Preis nennen wir nach dem Termin vor Ort. Eine erste Einschätzung für Ihre Räume gibt der Klimaanlagen-Rechner.

  • Steuerbarkeit: Anlagen zur Raumkühlung mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung gehören laut Bundesnetzagentur zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG. Mehrere kleine Geräte derselben Art werden dabei zusammengerechnet. Im Gegenzug sinkt das Netzentgelt.
  • Platz für das Außengerät: Lage, Abstand und Schall prüfen wir vor Ort. Geräusche innen und außen nennt die Verbraucherzentrale als möglichen Nachteil.
  • Wohnung und Eigentümergemeinschaft: Was in einer Eigentumswohnung oder Mietwohnung gilt, erklären wir im Ratgeber Klimaanlage: Genehmigung.
  • Solarstrom: Mit einer Photovoltaikanlage kann ein Teil des Stroms vom eigenen Dach kommen, im Winter allerdings wenig. Mehr dazu im Ratgeber Photovoltaik und Wärmepumpe.

Unsere Leistungen rund um Split- und Multi-Split-Anlagen finden Sie auf der Seite Klimaanlage.

Nennen Sie uns die Räume, die Sie heizen oder kühlen möchten. Wir melden uns und vereinbaren einen Termin vor Ort.

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