Eine Photovoltaikanlage kann einen Teil des Stroms für Ihre Wärmepumpe liefern, vor allem in der Übergangszeit und für Warmwasser im Sommer. Im Winter, wenn die Wärmepumpe am meisten Strom braucht, erzeugt die Anlage nur wenig. Laut Verbraucherzentrale Hamburg deckt eine PV-Anlage im Einfamilienhaus ohne Speicher etwa 20 bis 30 % des gesamten Strombedarfs für Haushalt und Wärmepumpe, mit Speicher bis etwa 40 %.
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- Sinnvoll? Ja, wenn Sie die Erwartungen richtig setzen: Die Wärmepumpe erhöht den Anteil des Solarstroms, den Sie selbst nutzen. Den größten Teil des Heizstroms im Winter beziehen Sie aber weiter aus dem Netz.
- Im Winter: Von November bis Februar liefern PV-Anlagen nur wenig Strom. Ein Batteriespeicher verschiebt Strom vom Tag in die Nacht, nicht vom Sommer in den Winter.
- § 14a EnWG: Neue Wärmepumpen über 4,2 kW muss der Netzbetreiber im Notfall drosseln dürfen. Dafür sinkt Ihr Netzentgelt.
- Zwei Zähler? Nur nötig, wenn Sie das Netzentgelt-Modul 2 wählen. Seit 2024 ist ein eigener Zähler für die Wärmepumpe keine Pflicht mehr.
Stand: 07.10.2026. Quellen stehen in den Abschnitten unten.
Eine Wärmepumpe braucht im Winter den meisten Strom. Genau dann liefert die Photovoltaikanlage am wenigsten. Die Verbraucherzentrale Hamburg (Pressemitteilung vom 27.02.2025) beschreibt die Folge so: Mit einer Wärmepumpe steigt zwar der Anteil des Solarstroms, den Sie selbst verbrauchen. Gleichzeitig sinkt aber der Anteil, den Ihr Solarstrom am gesamten Stromverbrauch abdeckt – weil der zusätzliche Heizstrom vor allem im Winter anfällt.
Auch ein Batteriespeicher löst das nicht. Er hebt Solarstrom vom Mittag für den Abend auf, aber nicht über Tage oder Wochen. Laut Verbraucherzentrale ist eine saisonale Speicherung vom Sommer für den Winter mit Hausspeichern nicht umsetzbar.
Was im Winter wirklich hilft: wenig Heizstrom. Je effizienter die Wärmepumpe läuft, desto größer der Anteil, den die Anlage abdecken kann. Die Verbraucherzentrale Hamburg nennt als Faustregel: Jedes Grad Vorlauftemperatur mehr bedeutet etwa 4 % mehr Stromverbrauch. Größere Heizflächen, eine passende Heizkurve und ein hydraulischer Abgleich senken die Vorlauftemperatur. Mehr dazu im Ratgeber Wärmepumpe im Altbau.
Anteil des Jahresstromverbrauchs, den ein Einfamilienhaus mit eigenem Solarstrom deckt. Die Werte sind Richtwerte, Ihr Haus kann deutlich abweichen.
| Ohne Batteriespeicher | Mit Batteriespeicher | |
|---|---|---|
| Haushaltsstrom ohne Wärmepumpe | rund 25 bis 30 % | bis zu 70 % |
| Haushaltsstrom und Wärmepumpe zusammen | etwa 20 bis 30 % | bis etwa 40 % |
| Solarstrom vom Sommer für den Winter speichern | nicht möglich | nicht möglich |
Zeile 1: Verbraucherzentrale, Lohnen sich Batteriespeicher?, Stand 02.07.2026. Zeile 2: Verbraucherzentrale Hamburg, 27.02.2025. Zeile 3: beide Quellen. Die beiden Quellen stammen aus verschiedenen Jahren und sind nicht direkt miteinander verrechnet.
Die Empfehlungen stammen von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Hamburg.
Energiemanagement
Es verteilt den Solarstrom nach Vorrang: erst Haushalt, dann Wärmepumpe oder Speicher.
SG-Ready nutzen
Bei Überschuss erhöht die Wärmepumpe die Temperatur im Warmwasser- oder Pufferspeicher. Der Strom bleibt im Haus.
Speicher mittags laden
Das Energiemanagement sollte den Batteriespeicher netzdienlich laden, zum Beispiel in der Mittagsspitze.
Vorlauftemperatur senken
Größere Heizflächen, Heizkurve und hydraulischer Abgleich senken den Stromverbrauch der Wärmepumpe.
Speicher für eine Nacht
Der Speicher sollte den Strombedarf einer Nacht abdecken. Größer bringt wenig und altert schneller.
Weniger Wärmebedarf
Je weniger das Haus zum Heizen braucht, desto größer der Anteil, den die Photovoltaik abdeckt.
Wärmepumpen und Stromspeicher gelten nach § 14a Abs. 3 EnWG als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Was das konkret heißt, hat die Bundesnetzagentur festgelegt (Verbraucherportal der Bundesnetzagentur):
- Die Regeln gelten für Geräte mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung, die seit dem 01.01.2024 in Betrieb gehen.
- Der Netzbetreiber darf den Strombezug nur bei drohender Überlastung des Netzes vorübergehend auf bis zu 4,2 kW senken. Die Wärmepumpe läuft dann weiter.
- Ihr normaler Haushaltsstrom ist nicht betroffen.
- Im Gegenzug zahlen Sie ein reduziertes Netzentgelt.
- Den Anschluss darf der Netzbetreiber nicht mehr mit Verweis auf eine mögliche Überlastung ablehnen oder verzögern.
Wichtig für PV-Besitzer: Wählen Sie die Steuerung über ein Energiemanagementsystem, gibt der Netzbetreiber im Ernstfall nur eine Grenze für den Bezug aus dem Netz vor. Strom, den Ihre Anlage gerade erzeugt oder Ihr Speicher abgibt, können Sie laut Bundesnetzagentur stets vorrangig und unbeeinflusst nutzen. Die Bundesnetzagentur nennt diese Variante ausdrücklich geeignet für Häuser mit eigener Erzeugung und Speicher.
Für die Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG wählen Sie ein Modul. Ohne Wahl rechnet der Netzbetreiber Modul 1 ab.
| Modul 1 | Modul 2 | Modul 1 mit Modul 3 | |
|---|---|---|---|
| Was reduziert wird | Pauschale je Netzgebiet, laut Bundesnetzagentur 110 bis 190 € im Jahr (Stand 2023) | Arbeitspreis des Netzentgelts für den Wärmepumpenstrom sinkt auf 40 % | Pauschale wie Modul 1, dazu zeitvariable Netzentgelte mit drei Preisstufen |
| Eigener Zähler für die Wärmepumpe | nicht nötig | nötig | nicht nötig, aber ein intelligentes Messsystem |
| Hinweis der Bundesnetzagentur | Grundmodul | kann sich besonders für Wärmepumpen eignen | seit April 2025 anzubieten, nur zusammen mit Modul 1 |
Quelle: Bundesnetzagentur, Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, abgerufen am 07.10.2026. Wechsel zwischen Modul 1 und 2 ist möglich, aber nicht rückwirkend. Seit dem 01.01.2024 ist ein eigener Zählpunkt für die Wärmepumpe keine Pflicht mehr.
Ob ein zweiter Zähler sich lohnt, hängt davon ab, wie viel Strom die Wärmepumpe im Jahr braucht, was Ihr Netzbetreiber für Modul 1 und 2 ansetzt und wie Sie den Solarstrom im Haus verteilen wollen. Einen pauschal richtigen Weg gibt es nicht.
Die Netzentgelte veröffentlicht jeder Netzbetreiber selbst – in Berlin ist das in der Regel Stromnetz Berlin, im Umland häufig E.DIS. Das passende Zählerkonzept klären wir vor der Anmeldung mit Ihnen und dem Netzbetreiber. Die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber übernehmen wir.
Wie hoch Ihr Wärmepumpenstrom etwa ausfällt, zeigt der Wärmepumpen-Rechner. Ihren möglichen Solarertrag sehen Sie im Photovoltaik-Rechner. Beide liefern eine erste Einschätzung, keine Zusage.
- Wärmepumpe: KfW-Heizungsförderung (Zuschuss 458) mit bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, in Einzelfällen bis zu 80 %. Antrag vor Beginn des Vorhabens (KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026). Details auf unserer Seite Förderung.
- Photovoltaik mit Speicher in Berlin: SolarPLUS S mit bis zu 250 € je volles kWp, höchstens 4.750 €, nur zusammen mit einem Speicher und mit Antrag vor dem Auftrag (Förderrichtlinie SolarPLUS 2026, gilt bis 31.12.2026). Kosten, die schon anders öffentlich gefördert werden, fördert SolarPLUS nicht noch einmal.
- Umsatzsteuer: 0 % auf Photovoltaik und Speicher bis 30 kWp (§ 12 Abs. 3 UStG).
Alle Förderungen vorbehaltlich Bewilligung und verfügbarer Mittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Stand: 07.10.2026.
Schritt 1: Erstgespräch
Wir klären Ihren Stromverbrauch, Ihre Heizung und Ihre Pläne, etwa ein E-Auto.
Schritt 2: Termin vor Ort
Wir sehen uns Heizung, Heizflächen, Dach und Zählerschrank an.
Schritt 3: Planung
Sie erhalten eine Planung für Wärmepumpe und Photovoltaik mit Speichergröße und Zählerkonzept.
Schritt 4: Förderung
Die Anträge stellen Sie vor dem Auftrag. Für die KfW erstellen wir die Bestätigung zum Antrag.
Schritt 5: Montage und Anmeldung
Wir bauen ein, nehmen in Betrieb und melden die Anlagen beim Netzbetreiber an.
- Förderantrag Wärmepumpe: BzA, Vertrag und Unterlagen
So beantragen Sie den KfW-Zuschuss 458: BzA, Vertrag mit Bedingung, Antrag vor Beginn, Unterlagen und Einkommensbonus. Stand 07.10.2026.
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