Einen Batteriespeicher können Sie auch an eine bestehende Photovoltaikanlage anschließen lassen. Laut Verbraucherzentrale kosten Speicher im Mittel rund 360 bis 510 € je Kilowattstunde einschließlich Installation, Umsatzsteuer fällt keine an. Den Berliner Zuschuss SolarPLUS gibt es für einen nachgerüsteten Speicher nur, wenn der Antrag spätestens drei Monate nach Inbetriebnahme der PV-Anlage bei der IBB eingeht. Ob sich der Speicher für Sie rechnet, hängt vor allem davon ab, wie viel Strom Sie abends und nachts brauchen.
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- Technik: Für bestehende Anlagen eignen sich oft AC-gekoppelte Speicher mit eigenem Wechselrichter. Laut Verbraucherzentrale lassen sie sich bei schon vorhandener PV-Anlage einfacher nachrüsten.
- Größe: Richtwert der Verbraucherzentrale: etwa 1,5 kWh Speicher je 1.000 kWh Jahresstromverbrauch.
- Kosten: im Mittel 360 bis 510 € je kWh einschließlich Installation, je nach Größe (Verbraucherzentrale, Auswertung von 70 Angeboten, 01/2025 bis 08/2026).
- Steuer: 0 % Umsatzsteuer, auch für nachträglich eingebaute Speicher (§ 12 Abs. 3 UStG).
- Zuschuss Berlin: SolarPLUS S nur bei Antrag innerhalb von drei Monaten nach Inbetriebnahme der PV-Anlage und vor der Bestellung des Speichers.
- Kredit: KfW-Programm 270, kein Zuschuss.
Stand: 07.10.2026.
Ein Speicher nimmt mittags überschüssigen Solarstrom auf und gibt ihn abends und nachts wieder ab. Laut Verbraucherzentrale (Stand 02.07.2026) steigt der Anteil des Jahresverbrauchs, den ein typisches Einfamilienhaus mit eigenem Solarstrom deckt, dadurch von rund 25 bis 30 % auf bis zu 70 %.
Was dagegen spricht, sagt die Verbraucherzentrale ebenso deutlich:
- Verluste: Von 1.500 kWh, die im Jahr in den Speicher fließen, kommen im Beispiel der Verbraucherzentrale etwa 1.200 kWh im Haushalt an. Rund 20 % gehen durch Umwandlung, Standby und den Schutz vor Tiefentladung verloren.
- Lebensdauer: Batteriespeicher halten etwa 10 bis 15 Jahre, Solarmodule deutlich länger.
- Winter: Von November bis Februar liefert die Anlage wenig Strom. Daran ändert auch ein großer Speicher nichts. Strom vom Sommer für den Winter aufheben kann kein Hausspeicher.
Zum Nachrüsten schreibt die Verbraucherzentrale, dass es sich wegen der hohen Strompreise derzeit lohnen kann. Entscheidend ist das Verhältnis zwischen Ihrem Strompreis und Ihrer Einspeisevergütung: Je weniger Sie für eingespeisten Strom bekommen, desto mehr ist jede selbst genutzte Kilowattstunde wert. Eine Ersparnis können wir Ihnen nicht zusagen – wir rechnen Ihren Fall mit Ihren Verbrauchsdaten durch.
Die ersten beiden Fälle nennt die Verbraucherzentrale ausdrücklich.
Anlage fällt aus der Vergütung
Nach 20 Jahren endet die EEG-Vergütung. Für eingespeisten Strom gibt es dann nur noch den geringen Marktwert. Mehr Eigenverbrauch wird damit wichtiger.
Junge Anlage, niedrige Vergütung
Wer nur eine geringe Einspeisevergütung bekommt und die Anlage noch lange betreibt, kann laut Verbraucherzentrale vom Nachrüsten profitieren.
Viel Verbrauch am Abend
Wer tagsüber außer Haus ist und abends kocht, wäscht und fernsieht, nutzt den gespeicherten Strom am besten.
Wärmepumpe oder E-Auto geplant
Steigt Ihr Verbrauch absehbar, kann ein etwas größerer oder modular erweiterbarer Speicher sinnvoll sein.
Notstrom gewünscht
Not- oder Ersatzstrom bieten nur manche Systeme, oft gegen Aufpreis. Sagen Sie das vor dem Angebot.
Neue Anlage in Berlin
Ist Ihre PV-Anlage erst wenige Wochen in Betrieb, kann der Speicher noch über SolarPLUS gefördert werden – wenn der Antrag rechtzeitig eingeht.
Ein Speicher ist richtig bemessen, wenn er Ihren durchschnittlichen Verbrauch zwischen Abend und Morgen abdeckt. Die Verbraucherzentrale nennt dafür als Richtwert etwa 1,5 kWh Speicherkapazität je 1.000 kWh Jahresstromverbrauch. Bei kleinen Anlagen sollte die Kapazität in kWh nicht viel größer sein als die Leistung der Anlage in kWp.
Beispiel der Verbraucherzentrale: 5 kWp Anlage, 5.000 kWh Jahresverbrauch, Speicher rund 7,5 kWh.
Zu große Speicher sind häufig. Sie stehen dann lange halb bis ganz voll, altern schneller und bringen kaum mehr Eigenverbrauch.
Wie viel Speicher zu Ihrer Anlage passt, sehen Sie im Photovoltaik-Rechner.
Mittlere Preise je Kilowattstunde Speicherkapazität, einschließlich Installation. Größere Speicher sind je kWh günstiger, weil die Steuereinheit immer gleich viel kostet.
- Speicher mit 4 bis 6 kWh
- rund 510 € je kWh
- Speicher mit mehr als 6 bis 8 kWh
- rund 480 € je kWh
- Speicher mit mehr als 8 bis 10 kWh
- rund 410 € je kWh
- Speicher mit mehr als 10 bis 12 kWh
- rund 390 € je kWh
- Speicher mit mehr als 12 bis 16 kWh
- rund 360 € je kWh
Quelle: Verbraucherzentrale, Was kostet eine Photovoltaikanlage? – Auswertung von 70 Angeboten der Verbraucherzentrale NRW (01/2025 bis 08/2026). Die Werte gelten für Speicher, die zusammen mit einer PV-Anlage installiert wurden. Laut Verbraucherzentrale sind Speicher im Paket mit einer PV-Anlage tendenziell etwas günstiger als ein einzeln nachgerüsteter Speicher; zusätzlich können Arbeiten am Zählerschrank anfallen. Die Angaben sind eine Orientierung und kein Angebot. Ihren Preis nennen wir nach dem Termin vor Ort.
Stand: 07.10.2026. Förderung immer vorbehaltlich Bewilligung und verfügbarer Mittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
| Für nachgerüstete Speicher | Wichtigste Bedingung | |
|---|---|---|
| SolarPLUS S (Berlin, Ein- und Zweifamilienhäuser) | Zuschuss bis zu 250 € je volles kWp der PV-Anlage, höchstens 4.750 € | Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Inbetriebnahme der PV-Anlage und vor Bestellung des Speichers; Richtlinie gilt bis 31.12.2026 |
| Umsatzsteuer | 0 % auf Lieferung und Installation | Speicher dient dazu, Strom aus Solarmodulen zu speichern; Vereinfachung: Anlage bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister |
| KfW-Kredit 270 | Kredit bis zu 100 % der Investitionskosten, kein Zuschuss | Antrag über die Bank vor Vertragsschluss; Privatpersonen müssen einen Teil des Stroms einspeisen |
| Brandenburg | Ein landesweites Zuschussprogramm für private Speicher haben wir nicht gefunden | Kommunale Programme vorher bei der Gemeinde erfragen |
Quellen: IBB, Förderrichtlinie SolarPLUS 2026, Abschnitte 1.6.9, 2.2 und 2.4 (Fassung vom 13.03.2026); § 12 Abs. 3 UStG; BMF-Schreiben vom 27.02.2023, Abschnitt 12.18 Abs. 8 UStAE: „auch nachträglich eingebaute Speicher“; KfW, Erneuerbare Energien – Standard (270). Abgerufen am 07.10.2026.
Die Berliner Förderrichtlinie SolarPLUS fördert Photovoltaik auf Ein- und Zweifamilienhäusern nur zusammen mit einem Speicher. Für Nachrüster steht in Abschnitt 1.6.9 eine klare Grenze: Eine Förderung ist nur möglich, wenn der vollständige Antrag für den Speicher innerhalb von drei Monaten nach Inbetriebnahme der PV-Anlage bei der IBB Business Team GmbH eingeht.
Dazu kommt die allgemeine Regel aus Abschnitt 2.2: Das Projekt darf vor dem Antrag nicht begonnen haben. Als Beginn zählen schon ein Auftrag, eine Bestellung oder eine Anzahlung. Die Reihenfolge ist also: Angebot einholen, Antrag stellen, erst dann bestellen.
Weitere Bedingungen der Richtlinie: zehn Jahre Zeitwertersatzgarantie des Herstellers, keine Blei-Säure-Batterien, keine gebrauchten Systeme, Umsetzung innerhalb eines Jahres ab Antrag. Kosten, die schon über ein anderes Programm wie die KfW gefördert werden, fördert SolarPLUS nicht noch einmal.
Läuft Ihre Anlage schon länger als drei Monate, gibt es für den Speicher keinen SolarPLUS-Zuschuss mehr. 0 % Umsatzsteuer gelten trotzdem. Alle Berliner Programme im Überblick finden Sie auf unserer Seite Förderung.
Schritt 1: Verbrauch klären
Wir sehen uns Ihren Jahresverbrauch und Ihre Pläne an, etwa eine Wärmepumpe oder ein E-Auto.
Schritt 2: Vor-Ort-Termin
Wir prüfen Wechselrichter, Zählerschrank und den Platz für den Speicher.
Schritt 3: Angebot und Förderung
Sie erhalten ein schriftliches Angebot. Wollen Sie SolarPLUS nutzen, stellen Sie den Antrag vor der Bestellung.
Schritt 4: Montage
Wir montieren den Speicher und nehmen ihn zusammen mit Ihrer Anlage in Betrieb.
Schritt 5: Anmeldung
Wir melden den Speicher beim Netzbetreiber an. Ins Marktstammdatenregister muss er innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme – wir zeigen Ihnen, wie das geht.
- Steuerbarkeit nach § 14a EnWG: Stromspeicher gelten nach § 14a Abs. 3 EnWG als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Laut Bundesnetzagentur müssen Speicher mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung, die seit dem 01.01.2024 in Betrieb gehen, beim Laden aus dem Netz für den Netzbetreiber steuerbar sein. Im Gegenzug sinkt das Netzentgelt. Die Einspeisung aus Ihrem Speicher ist davon nicht betroffen.
- Marktstammdatenregister: Auch Batteriespeicher müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme eingetragen werden (Verbraucherzentrale).
- Negative Strompreise: Neue Anlagen bekommen seit dem Solarspitzengesetz (Februar 2025) in Stunden mit negativem Börsenpreis keine Vergütung. Ein Speicher kann in dieser Zeit laden, statt einzuspeisen.
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