Der Berliner Senat hat am 16.06.2026 den Wärmeplan beschlossen. Er zeigt für jeden Baublock, ob dort eher ein Wärmenetz oder eine eigene Heizung wie die Wärmepumpe in Frage kommt – als unverbindliche Orientierung, ohne Pflicht zum Heizungstausch. In der Wärmekarte des Senats finden Sie Ihr Haus über die Adresssuche.
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Berlin musste nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes (§ 4 WPG) bis zum 30.06.2026 einen Wärmeplan vorlegen, weil die Stadt mehr als 100.000 Einwohner hat. Der Senat hat ihn am 16.06.2026 beschlossen.
Für Sie als Hauseigentümer heißt das:
- Keine Pflicht zum Heizungstausch. Der Wärmeplan „zwingt nicht zum Heizungstausch“ und enthält keine Verbote (Senatsverwaltung, Fragen und Antworten).
- Kein Anschlusszwang an Fernwärme aus dem Wärmeplan (ebd.).
- Freie Wahl der Heizung im Rahmen der Gesetze. Die Einteilung in ein Gebiet verpflichtet nicht zu einer bestimmten Heizungsart.
- Keine Zusage: Auch ein „Wärmenetzgebiet“ bedeutet nicht, dass ein Wärmenetz sicher kommt.
Welche Regeln für eine neue Heizung gelten, steht nicht im Wärmeplan, sondern im Gebäudemodernisierungsgesetz. Das erklären wir im Ratgeber Heizungsgesetz 2026.
Stand: 07.10.2026.
Der Wärmeplan teilt Berlin in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete ein, und zwar nach Baublöcken, nicht nach einzelnen Häusern. Die Tabelle fasst zusammen, was die Senatsverwaltung zu jedem Gebietstyp schreibt.
| Was das Gebiet bedeutet | Wenn Ihre Heizung jetzt getauscht werden muss | |
|---|---|---|
| Gebiet der dezentralen Versorgung | Eignet sich weniger für ein Wärmenetz. Jedes Gebäude hat in der Regel eine eigene Heizung, und das bleibt voraussichtlich so. | Wärmepumpen spielen hier laut Senat eine zentrale Rolle. |
| Wärmenetzgebiet – Bestand | Im Baublock ist mindestens ein Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen. | Ein Anschluss ist häufig möglich, aber nicht garantiert. Für einzelne Gebäude kann eine Wärmepumpe sinnvoll oder nötig sein. |
| Wärmenetzgebiet – Erschließungsperspektive | Netzbetreiber prüfen oder planen hier ein Wärmenetz, mit Zieljahr 2030, 2035, 2040 oder 2045. | Je näher das Zieljahr, desto wahrscheinlicher der Bau. Kurzfristig stehen zunächst eigene Lösungen wie Wärmepumpen zur Verfügung. |
| Prüfgebiet – Wärmenetzeignung hoch | Gut für ein Wärmenetz geeignet, eine passende Wärmequelle ist bekannt. Konkrete Planungen gibt es nicht. | Bei einem anstehenden Wechsel stehen zunächst eigene Lösungen wie Wärmepumpen zur Verfügung. |
| Prüfgebiet – Wärmenetzeignung gegeben | Grundsätzlich für ein Wärmenetz geeignet, eine besonders passende Wärmequelle ist nicht bekannt. | Mangels konkreter Planungen kommen zunächst eigene Lösungen wie Wärmepumpen in Frage. |
| Gebiet ohne relevanten Wärmeverbrauch | Offene Flächen wie Parks, Plätze oder Brachen. | Einzelne Gebäude heizen voraussichtlich weiter mit eigener Anlage. |
Quelle: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Wärmeversorgungsgebiete und Zielszenario, abgerufen am 07.10.2026. Gekürzt wiedergegeben.
Die Senatsverwaltung beschreibt die digitale Wärmekarte so: Sie ermöglicht eine Adresssuche, zeigt das Wärmeversorgungsgebiet der Adresse, erläutert kurz die Möglichkeiten zur Wärmeversorgung dort und nennt Kontakte zu den Wärmenetzbetreibern vor Ort.
Schritt 1: Seite des Senats öffnen
Rufen Sie berlin.de/waermeplan auf und wählen Sie „Wärmekarten“ und dann „Voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete“.
Schritt 2: Ergebniskarte 2045 öffnen
Öffnen Sie die „Karte zu den voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebieten 2045 – Ergebniskarte“. Sie liegt im Geoportal Berlin.
Schritt 3: Adresse suchen
Geben Sie Ihre Adresse in die Adresssuche der Karte ein. Die Karte zeigt, in welchem Gebiet Ihr Baublock liegt.
Schritt 4: Erläuterung und Kontakte lesen
Zur Fläche gehören eine kurze Erläuterung des Gebietstyps und Kontakte zu Wärmenetzbetreibern, die dort tätig sind oder es planen.
Schritt 5: Mit dem Stand 2025 vergleichen
Die Karte „Wärmeversorgungsgebiete 2025 – Status Quo“ zeigt, wo heute schon Wärmenetze liegen. So sehen Sie, was bereits da ist und was nur geplant ist.
Schritt 6: Später noch einmal nachsehen
Der Senat aktualisiert die Karten bei neuen Erkenntnissen und empfiehlt, regelmäßig hineinzusehen.
Ob für Ihr Haus eher ein Wärmenetz oder eine eigene Heizung passt, hängt laut Wärmeplan vor allem vom Standort und den vorhandenen Leitungen ab (Kernaussagen, Juni 2026). Die Karte gibt dafür den ersten Hinweis:
- Gebiet der dezentralen Versorgung: Ein Wärmenetz ist hier mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vorgesehen. In diesen Gebieten liegt rund ein Drittel aller Berliner Gebäude, aber nur etwa 8 % der beheizten Fläche (Berliner Wärmeplan 2026, Kapitel 5.1.2).
- Prüfgebiet oder Erschließungsperspektive: Ein Wärmenetz ist möglich, aber nicht sicher. Steht Ihr Heizungstausch bald an, nennt der Senat zunächst dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen.
- Wärmenetzgebiet – Bestand: Fragen Sie beim Netzbetreiber nach, ob und zu welchen Bedingungen Ihr Haus angeschlossen werden kann. Die Kontakte stehen in der Karte.
In allen Gebieten dürfen Sie auch eine eigene Heizung wählen. Der Senat weist aber darauf hin, dass eine hohe Anschlussdichte für ein Wärmenetz vorteilhaft ist und ein Anschluss sinnvoll sein kann, wenn in Ihrer Straße gerade neue Leitungen verlegt werden (Fragen und Antworten).
Ob eine Wärmepumpe zu Ihrem Haus passt, entscheiden Heizlast, Heizkörper und Aufstellort. Mehr dazu: Wärmepumpe im Altbau und Wärmepumpe.
Das regelt das Wärmeplanungsgesetz des Bundes:
- Der Wärmeplan hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten (§ 23 Abs. 4 WPG).
- Aus der Einteilung in ein Gebiet entsteht keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgung zu nutzen oder bereitzustellen. Einen Anspruch auf eine bestimmte Einteilung gibt es auch nicht (§ 18 Abs. 2 WPG).
- Der Plan wird spätestens alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben (§ 25 WPG).
Davon zu trennen sind zwei weitere Schritte, die eine Stadt gehen kann:
- Sie kann ein Grundstück per Entscheidung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen ausweisen (§ 26 WPG). Auch das bewirkt keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgung zu nutzen (§ 27 Abs. 1 WPG).
- Ein Anschluss- und Benutzungszwang an Fernwärme ist nur auf Grundlage von Landesrecht möglich (§ 109 GModG). Liegt eine solche kommunale Entscheidung vor und ist sie bekannt gemacht, fördert die KfW dort nur den Anschluss an das Wärmenetz, keine eigene Heizung (KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026).
Eine solche Ausweisung oder Satzung für Berlin haben wir bis zum 07.10.2026 nicht gefunden. Im Einzelfall gibt die Senatsverwaltung Auskunft: waermewende@senmvku.berlin.de. Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung.
Einen eigenen Wärmeplan je Bezirk gibt es nicht: Der Berliner Wärmeplan gilt für die ganze Stadt und teilt sie nach Baublöcken ein. Deshalb können zwei benachbarte Straßen in Pankow oder Reinickendorf unterschiedlich eingestuft sein. Verlassen Sie sich nicht auf den Bezirk, sondern suchen Sie Ihre Adresse.
Beide Bezirke haben zwei Seiten:
- Viele Einfamilienhäuser: In Pankow sind 20.029 von 39.104 Wohngebäuden Einfamilienhäuser, in Reinickendorf 22.360 von 35.424 (Stand 31.12.2023, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg).
- Große Fernwärmenetze: Die BEW versorgte 2023 in Pankow rund 126.000 und in Reinickendorf rund 43.000 Wohneinheitsäquivalente mit Fernwärme (Berliner Wärmeplan 2026, Tabelle 1).
Wir haben unseren Sitz in Pankow. Wenn Sie wissen, in welchem Gebiet Ihr Haus liegt, sprechen wir gern darüber, welche Heizung dazu passt.
Auch in Brandenburg gilt das Wärmeplanungsgesetz:
- Potsdam hat mehr als 100.000 Einwohner. Die Stadtverordnetenversammlung hat den kommunalen Wärmeplan am 03.06.2026 beschlossen (Protokollauszug, Drucksache 26/SVV/0302). Er wird auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht.
- Gemeinden mit 100.000 Einwohnern oder weniger müssen ihren Wärmeplan spätestens bis zum 30.06.2028 erstellen (§ 4 Abs. 2 WPG). Wie weit Ihre Gemeinde ist, erfahren Sie dort.
Auch diese Pläne sind nach dem Wärmeplanungsgesetz unverbindlich und verpflichten Sie zu keiner bestimmten Heizung.
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